AGB – Marienthaler Gasthof
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die mietweise Überlassung von HotelzimmernI. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Marienthaler Gasthofs.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Marienthaler Gasthofs, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Marienthaler Gasthof zustande. Dem Gasthof steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind Jutta Stöfken, Clemens Hartmann & Mitarbeiter Stöfken, handelnd unter dem Namen „Marienthaler Gasthof“, und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Marienthaler Gasthof gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Marienthaler Gasthof eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen den Marienthaler Gasthof verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Marienthaler Gasthofs beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Marienthaler Gasthof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Marienthaler Gasthofs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Marienthaler Gasthofs an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Marienthaler Gasthof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
4. Die Preise können vom Marienthaler Gasthof ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Marienthaler Gasthof dem zustimmt.
5. Rechnungen des Marienthaler Gasthofs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Marienthaler Gasthof ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Marienthaler Gasthof berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Marienthaler Gasthof bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Kostenübernahme ist ausschließlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Marienthaler Gasthofs möglich.
6. Der Marienthaler Gasthof ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Marienthaler Gasthofs aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen
1. Der Gast kann jederzeit vom Hotelbeherbergungsvertrag zurücktreten. Soweit die Parteien eine Rücktrittsfrist schriftlich vereinbart haben, werden bei Rücktritt während der vereinbarten Frist keine Stornokosten erhoben. Nach Ablauf der Frist oder wenn eine solche nicht vereinbart ist, hat der Marienthaler Gasthof Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit er weder in Leistungsverzug ist noch ihm die vereinbarte Leistung unmöglich ist. Der Marienthaler Gasthof hat das Recht, eine Rücktrittspauschale nach folgender Maßgabe zu verlangen:
- bis 8 Tage vor Ankunft: keine Kosten
- 8 bis 0 Tage vor Ankunft: 50 % der gebuchten Leistungen
V. Rücktritt des Marienthaler Gasthofs
1. Während des Zeitraums eines vereinbarten Rücktrittsrechts ist der Marienthaler Gasthof ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn anderweitige Anfragen nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfragen nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet. Ansonsten ist der Marienthaler Gasthof insbesondere zum Rücktritt berechtigt, wenn:
- der Marienthaler Gasthof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung des Gastes den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthofs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass diese Umstände dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Marienthaler Gasthofs zuzurechnen sind;
- eine vereinbarte Vorauszahlung nach einer vom Marienthaler Gasthof gesetzten Nachfrist nicht geleistet wird.
2. Ferner ist der Marienthaler Gasthof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere nicht vom Marienthaler Gasthof zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden; ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
3. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
3. Am Abreisetag sind die Zimmer dem Marienthaler Gasthof spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Marienthaler Gasthof aufgrund der verspäteten Räumung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises, ab 18.00 Uhr 100 % berechnen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
VII. Haftung des Marienthaler Gasthofs
1. Der Marienthaler Gasthof haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder bei grober Fahrlässigkeit bzw. vorsätzlicher Pflichtverletzung.
2. Für eingebrachte Sachen haftet der Marienthaler Gasthof nach den gesetzlichen Bestimmungen bis zu € 3.500, für Geld und Wertsachen bis zu € 800. Höhere Werte nur bei Verwahrung im Safe. Anzeige von Verlusten ist unverzüglich zu erstatten (§ 703 BGB).
3. Für Fahrzeuge auf dem Parkplatz, Weckaufträge o